vom 14. März 2017
 
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Liebe Freunde der Tiere,
 
das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hat im Oktober 2014 eine Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erlassen (EU-Verordnung 1143/2014).
 
Ziel der Verordnung ist es, dass die Mitgliedsländer der EU Durchführungsverordnungen auf den Weg bringen, welche regeln, wie invasiven Tier- und Pflanzenarten, sowie Pilzen und Mikroorganismen entgegengetreten werden kann. In der Tat können eingeschleppte und eingewanderte gebietsfremde Arten die Biodiversität und das Ökosystem negativ beeinflussen. Wenn sich gebietsfremde Arten ansiedeln, muss nicht immer ein bewusstes und aktives Einbringen (z.B. durch den Import von exotischen Tieren oder Pflanzen und deren späteres Entkommen in die Natur) zugrunde liegen. Über z.B. Schiffs- oder Flugzeugverkehr kann dies unabsichtlich als „blinde Passagiere“ passieren.
 
Hierzu hat die EU auch eine Liste mit relevanten Arten erstellt. Neben verschiedenen Pflanzen sind auf dieser Liste wirbellose Tiere wie die Chinesische Wollhandkrabbe, die Asisatische Hornisse und verschiedene Krebsarten zu finden. Bei den Wirbeltieren werden neben dem Roten Nasenbär, dem Chinesischen Muntjak, dem Pallas Schönhörnchen, dem Amurgrundel und weiteren weitestgehend hier unbekannten und unbedeutenden Arten auch der Waschbär und das Nutria gelistet.
 
Die Verordnung mag durchaus sinnvoll sein im Hinblick auf bisher in unserer Natur nicht vorkommender Arten aus dem Pflanzen- und Tierreich. Bei Nutria und Waschbär wird die Verordnung jedoch berechtigt zum Aufreger.
 
Wenn auch der Waschbär und das Nutria einstmals invasive Arten waren, sind diese jedoch seit Jahrzehnten und vor allem in großer Populationszahl in Deutschland allgegenwärtig. Als heimisch gilt nach dem Naturschutzgesetz §7 Abs. 2 (7) „eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten“. Diese Definition trifft auf Waschbär und Nutria zu.
 
Somit dürfte die 2014 verabschiedete EU-Verordnung 1143/2014 für diese beiden Arten eigentlich keine Relevanz haben.
 
 
Was kann dem Waschbären und dem Nutria
zum Vergängnis werden?
 
Schon seit vielen Jahren werden Waschbär und Nutria zerstörerisches Tun nachgesagt und diese beiden Arten verfolgt. Dass auch hier ein Fehlverhalten des Menschen oftmals Ursache für eine Verbreitung und das Eindringen der Tiere in den menschlichen Lebensraum ist, wird negiert. Vielmehr rücken die Tiere ins Interesse der Jäger, die auch hier irrsinnigerweise glauben, mit der Flinte und anderen Ausrottungsfeldzügen die Populationen im Griff halten zu können. Dass genau das Gegenteil der Fall ist und durch eine Bejagung die Populationen auseinander getrieben werden und eine Dezimierung die Reproduktion in der verbleibenden Population anregt, wird wie bei der Jagd auf andere Tierarten (z.B. Fuchs oder Wildschwein) verschwiegen. Der Spaß an der Jagd und die Aussicht, sich als Retter vor einer vermeintlichen Bedrohung darstellen zu können, ist vielen Jägern willkommen.
 
Nun schreibt die EU-Verordnung ein geeignetes Management in Bezug auf die invasiven Arten vor, was aber letztendlich nichts anderes als Bestandsdezimierung bzw. im Extremfall Ausrottung bedeutet. So ist bei der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung eine große Diskussion um Waschbär und Nutria entbrannt, die – um einen populären Begriff zu verwenden – als postfaktisch eingestuft werden kann. Landesregierungen ringen nun bei der Erstellung von Durchführungsverordnungen darum, den Jägern einen Gefallen zu tun, geraten aber dabei zu Recht in die Kritik des Tier- und Naturschutzes.
 
An dieser Stelle darf nicht vergessen werden, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Artikel 20a unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist und das Tierschutzgesetz die Tötung von Wirbeltieren ohne sinnvollen Grund verbietet. Somit sollte eigentlich klar sein, dass weder Waschbär noch Nutria hierzulande die Gefahr der Tötung droht, wäre da nicht die starke Lobby der Jagd, die schon an vielen anderen Stellen durch ihre Interessen hochrangige Rechtsnormen ausgehebelt hat!
 
Es darf kein Artenrassismus durch eine
EU-Verordnung entstehen!
 
Tier- und Naturschutzorganisationen engagieren sich zur Zeit dahingehend, in den Entstehungsprozess der Durchführungsverordnungen auf Länderebene einzugreifen. Informieren Sie sich über das Internet, wie Sie solche Organisationen unterstützen können. Sprechen Sie als Tier- und Naturfreund in Ihrem Umfeld über diesen Sachverhalt, um durch lebendige Diskussion Einfluss zu nehmen!
 
(http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1885&Itemid=109)
 
Herzliche Grüße
für pro iure animalis
 
Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos
 
 
Weitere Infos unter:
www.pro-iure-animalis.de

 
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